Betreuungsfreibetrag

Betreuungsfreibetrag
ein  Freibetrag bei der Einkommensteuer (§ 32 VI EStG), der zusätzlich zum  Kinderfreibetrag bzw. zum  Kindergeld gewährt wird, um die Aufwendungen für die notwendige Betreuung eines Kindes in pauschaler Form abzugelten. Der B. beträgt insgesamt 2.160 Euro und wird, wenn es zwei Anspruchsberechtigte gibt, bei denen das Kind steuerlich zu berücksichtigen ist, mit je 1.080 Euro für jeden Steuerpflichtigen berücksichtigt. Für jeden Kalendermonat, in dem das Kind steuerlich nicht zu berücksichtigen war, verringert sich der B. um ein Zwölftel.

Lexikon der Economics. 2013.

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